Raumbeständigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Zementnorm dürfen nur Zemente ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung laufend überprüft. Die Raumbeständigkeit wird nach DIN EN 196-1 mit dem Ring von le Chatelier bestimmt.
Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. <br />
== Siehe auch ==
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk ([[Calciumoxid]]), [[Magnesiumoxid]] oder an Sulfat kann die Raumbeständigkeit beeinträchtigen.<br />
*[[werkseigene Produktionskontrolle]]
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk kann über die Bestimmung des Dehnungsmaßes mit der [[Le-Chatelier-Anstett-Probe]] nach DIN EN 196-3 entdeckt werden. <br />
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]
DIN EN 197-1 begrenzt den Gehalt an:
* Magnesia im Zementklinker auf das unschädliche Maß von 5,0 M.-% und
* Sulfat als SO<sub>3</sub> je nach Zusammensetzung und Festigkeitsklasse des Zements auf 3,5 M.-% bis 4,5 M.-%.
Das Einhalten dieser Grenzwerte wird ständig durch chemische Analysen vom Hersteller überprüft.
 
==Siehe auch:==
*[[Zementprüfungen]]
*[[Treiben]]
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