Rückstellprobe: Unterschied zwischen den Versionen

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Sowohl der Lieferant als auch der Abnehmer einer Baustofflieferung können zur Wahrung etwaiger eigener Ansprüche eine Durchschnittsprobe als sogenannte Rückstellprobe nehmen, bei [[Zement]] zum Beispiel etwa 5 kg jeder Lieferung in einem luftdicht verschlossenen Behälter.<br>
Sowohl der Lieferant als auch der Abnehmer einer Baustofflieferung können eine Durchschnittsprobe als sogenannte Rückstellprobe nehmen, um in Zweifelsfällen zu einem späteren Zeitpunkt die Eigenschaften der gelieferten Baustoffe prüfen zu können.<br>
Das Entnehmen und Aufbewahren von Rückstellproben kann auch zwischen Lieferant und Abnehmer, Bauausführendem und Bauherrn vertraglich vereinbart werden.<br>
Das Entnehmen und Aufbewahren von Rückstellproben kann auch zwischen Lieferant und Abnehmer, Bauausführendem und Bauherrn vertraglich vereinbart werden.<br>
Die Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für [[Tragschicht|Tragschichten]] mit hydraulischen Bindemitteln und [[Fahrbahndecke|Fahrbahndecken]] aus Beton (TL Beton-StB) sehen vor:<br>
Die Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für [[Tragschicht|Tragschichten]] mit hydraulischen Bindemitteln und [[Fahrbahndecke|Fahrbahndecken]] aus Beton (TL Beton-StB) sehen vor:<br>
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Für [[Hochleistungsbeton]] verlangt DIN 1045-2 im normativen Anhang H „Zusätzliche Vorschriften für hochfesten Beton“ in Tabelle H.1 "Zusätzliche Kontrolle der Betonausgangsstoffe bei hochfestem Beton" die Entnahme von Rückstellproben bei jeder Lieferung von Zement, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen vor Betonherstellung und das Aufbewahren der Rückstellproben bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder vereinbarten Zeitpunkt.<br>
Für [[Hochleistungsbeton]] verlangt DIN 1045-2 im normativen Anhang H „Zusätzliche Vorschriften für hochfesten Beton“ in Tabelle H.1 "Zusätzliche Kontrolle der Betonausgangsstoffe bei hochfestem Beton" die Entnahme von Rückstellproben bei jeder Lieferung von Zement, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen vor Betonherstellung und das Aufbewahren der Rückstellproben bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder vereinbarten Zeitpunkt.<br>
Rückstellproben von [[Zement]] sollten in einem luftdicht verschlossenen Behälter bei konstanter Raumtemperatur aufbewahrt werden. Gemäß DIN EN 196-7 muss - sofern Rückstellproben genommen werden - die Masse so groß sein, dass alle vereinbarten oder geforderten Prüfungen zweimal durchgeführt werden können. Im Allgemeinen sei eine Masse von mindestens 5 kg ausreichend.


[[Category:Baustoffprüfung]]
[[Category:Baustoffprüfung]]
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