Die Entnahme von Teilmengen eines Stoffs zur Prüfung bestimmter Eigenschaften muss so erfolgen, dass sich daraus Schlüsse ziehen lassen, die für die Gesamtmenge gelten. In den einschlägigen Normen ist z. B. für Beton, Zement und Gesteinskörnung angegeben, wie die Probenahme zu erfolgen hat.