Prüfstelle: Unterschied zwischen den Versionen

Aus beton.wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann eine Person, Stelle oder Überwachungsgemeinschaft als Prüfstelle anerkennen, wenn sie oder die bei ihr Beschäftigten n…“)
(kein Unterschied)

Version vom 22. Dezember 2014, 14:09 Uhr

Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann eine Person, Stelle oder Überwachungsgemeinschaft als Prüfstelle anerkennen, wenn sie oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren Leistungen die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden, und wenn sie über die erforderlichen Vorrichtungen verfügen.

Siehe auch