Haftvermittler
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Sie dienen zur Verbesserung der Haftzugfestigkeit von Anstrichstoffen, Kunststoff- und Mörtelschichten auf vorbehandelten Untergründen. Zu den Haftvermittlern gehören im weiteren Sinne auch Grundierungen, die verhindern sollen, dass ein pigmentierter Anstrich seine flüssigen Anteile (Lösungs- und Bindemittel) an den saugenden Untergrund abgibt. Haftbrücken für Beton- und Mörtelschichten können aus Harzlösungen oder Kunststoffdispersionen bestehen, häufig werden jedoch auch zementgebundene Feinmörtel in einer schlämmfähigen Konsistenz verwendet, die gut in den Untergrund eingebürstet werden sollten und vor dem Auftrag der folgenden Materialschicht nicht angetrocknet sein dürfen.