Grabenverbau: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Dezember 2014, 14:07 Uhr
Wandaussteifung, z. B. beim Aushub eines Rohrleitungsgrabens, mit Holzdielen und Rundhölzern zur Sicherung des anstehenden Erdmaterials gegen Einsturz. Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften ist ein Grubenverbau ab einer Aushubtiefe t = 1,25 m vorgeschrieben.