Gebrauchstauglichkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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* das Wohlbefinden der Nutzer oder
* das Wohlbefinden der Nutzer oder
* das Erscheinungsbild des Bauwerks betreffen.
* das Erscheinungsbild des Bauwerks betreffen.
Zu den Nachweisen in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit (GZG) gehören die Begrenzungen der:
* Stahl- und Betonspannungen
* [[Rissbreite|Rissbreiten]]
* [[Verformung|Verformungen]]
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