Haken
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der Bewehrung
Durch Ausbildung der Betonstabstahlenden als Haken (α > 150°) können anstatt der in DIN 1992-1-1 Abs. 8.4. und 8.7 vorgeschriebenen Verankerungslängen bzw. Übergreifungslängen der Bewehrung die kürzeren Ersatzverankerungslängen gewählt werden.