Dauerhaftigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Dauerhaftigkeit bedeutet, dass die verlangten Gebrauchseigenschaften während einer festgelegten Zeitdauer ([[Nutzungsdauer]], Lebensdauer) unter den planmäßigen Beanspruchungen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit (angemessene Herstellungs- und Instandhaltungskosten) erhalten bleiben. <br />
Dauerhaftigkeit bedeutet, dass die verlangten [[Gebrauchstauglichkeit|Gebrauchseigenschaften]] während einer festgelegten Zeitdauer ([[Nutzungsdauer]], Lebensdauer) unter den planmäßigen Beanspruchungen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit (angemessene Herstellungs- und Instandhaltungskosten) erhalten bleiben. <br />
<br />
<br />
In der Praxis und im Regelwerk wird mit „Dauerhaftigkeit“ ein ausreichender Widerstand des Baustoffs gegenüber Umwelteinwirkungen bezeichnet. [[Beton]] ist bei einer auf den Verwendungszweck abgestimmten Auswahl und Zusammensetzung der Ausgangsstoffe, bei sachgerechter Herstellung und bei entsprechender [[Nachbehandlung]] unter den üblichen Umweltbedingungen ein dauerhafter Baustoff, der keines zusätzlichen Schutzes bedarf.
In der Praxis und im Regelwerk wird mit „Dauerhaftigkeit“ ein ausreichender Widerstand des Baustoffs gegenüber Umwelteinwirkungen bezeichnet. [[Beton]] ist bei einer auf den Verwendungszweck abgestimmten Auswahl und Zusammensetzung der Ausgangsstoffe, bei sachgerechter Herstellung und bei entsprechender [[Nachbehandlung]] unter den üblichen Umweltbedingungen ein dauerhafter Baustoff, der keines zusätzlichen Schutzes bedarf.
9.662

Bearbeitungen