Bohrpfahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Während die aufgelöste Bohrpfahlwand und die tangierende Bohrpfahlwand keine wasserundurchlässige Baugrubenumschließung ergeben, kann die überschnittene Bohrpfahlwand auch im Grundwasser eingesetzt werden.<br />
Während die aufgelöste Bohrpfahlwand und die tangierende Bohrpfahlwand keine wasserundurchlässige Baugrubenumschließung ergeben, kann die überschnittene Bohrpfahlwand auch im Grundwasser eingesetzt werden.<br />
Die Herstellung einer Bohrpfahlwand beginnt mit der Herstellung einer Bohrschablone aus Beton an der Geländeoberfläche. Nach der Fertigstellung der Bohrpfahlwand beginnt der Aushub der Baugrube.<br />
Die Herstellung einer Bohrpfahlwand beginnt mit der Herstellung einer Bohrschablone aus Beton an der Geländeoberfläche. Nach der Fertigstellung der Bohrpfahlwand beginnt der Aushub der Baugrube.<br />
Je nach Beanspruchung und Wandhöhe werden Bohrpfahlwände unverankert, einfach oder auch mehrfach verankert, so dass die Kopfverformungen und die Pfahldurchmesser reduziert werden können. Dabei werden meist [[Verpressanker]] verwendet, bei denen in eine waagerechte oder geneigte Bohrung durch die Bohrpfahlwand in den Erdkörper ein Stahlzugglied eingeführt wird, an dessen Ende [[Zementmörtel]] eingepresst wird (Verpresskörper).
Je nach Beanspruchung und Wandhöhe werden Bohrpfahlwände unverankert, einfach oder auch mehrfach verankert, so dass die Kopfverformungen und die Pfahldurchmesser reduziert werden können. Dabei werden meist [[Verpressanker]] verwendet, bei denen in eine waagerechte oder geneigte Bohrung durch die Bohrpfahlwand in den Erdkörper ein Stahlzugglied eingeführt wird, an dessen Ende [[Zementmörtel]] eingepresst wird (Verpresskörper).<br />
 
'''Anforderungen an den Beton'''<br />
DIN EN 1536 „Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) - Bohrpfähle“ regelt in Verbindung mit dem DIN-Fachbericht 129 „Anwendungsdokument zu DIN EN 1536“ Herstellung und Ausführung von Bohrpfahlbeton. An den Beton für Bohrpfähle, Verdrängungspfähle und [[Schlitzwand|Schlitzwände]] werden Anforderungen bezüglich [[Druckfestigkeit]], [[Wasserundurchlässigkeit]] und [[Widerstand gegen chemische Angriffe|Widerstand gegen chemischen Angriff]] gestellt. <br />
Bei [[Einbringen]] des Betons unter Wasser muss er ein gutes [[Zusammenhaltevermögen]] aufweisen. [[Gesteinskörnung|Gesteinskörnungen]] dürfen deshalb gemäß DIN EN 1536 keine [[Ausfallkörnung]] enthalten. Beim Einbringen des Betons im Trockenen muss der [[Zementgehalt]] mindestens 325 kg/m³ betragen, beim Einbringen unter Wasser mindestens 375 kg/m³. [[Flugasche]] nach DIN EN 450 darf im [[Unterwasserbeton]] gemäß DIN 1045-2 je nach verwendetem [[Zement]] auf den [[Wasserzementwert]] (w/z)<sub>eq</sub> mit einem k<sub>f</sub>-Wert von 0,7 angerechnet werden.<br />
Bei überschnittenen Bohrpfahlwänden ist bezüglich der Festlegung der Betondruckfestigkeit der Primärpfähle zu bedenken, dass das Bohren und Schneiden in diesem Beton für das Einbringen der Sekundärpfähle möglich sein muss. Hier ist daher maximal ein C20/25 zu wählen.
 


==Literatur==
==Literatur==
9.662

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