Bohrpfahl: Unterschied zwischen den Versionen

19 Bytes hinzugefügt ,  5. Juli 2018
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 32: Zeile 32:
DIN EN 1536 „Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) - Bohrpfähle“ regelt in Verbindung mit den ergänzenden Festlegungen der DIN SPEC 18140 Herstellung und Ausführung von Bohrpfahlbeton. An den Beton für Bohrpfähle, Verdrängungspfähle und [[Schlitzwand|Schlitzwände]] werden Anforderungen bezüglich [[Druckfestigkeit]], [[Wasserundurchlässigkeit]] und [[Widerstand gegen chemische Angriffe|Widerstand gegen chemischen Angriff]] gestellt. <br />
DIN EN 1536 „Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) - Bohrpfähle“ regelt in Verbindung mit den ergänzenden Festlegungen der DIN SPEC 18140 Herstellung und Ausführung von Bohrpfahlbeton. An den Beton für Bohrpfähle, Verdrängungspfähle und [[Schlitzwand|Schlitzwände]] werden Anforderungen bezüglich [[Druckfestigkeit]], [[Wasserundurchlässigkeit]] und [[Widerstand gegen chemische Angriffe|Widerstand gegen chemischen Angriff]] gestellt. <br />
Bei [[Einbringen]] des Betons unter Wasser muss er ein gutes [[Zusammenhaltevermögen]] aufweisen. [[Gesteinskörnung|Gesteinskörnungen]] dürfen deshalb gemäß DIN EN 1536 keine [[Ausfallkörnung]] enthalten. Beim Einbringen des Betons im Trockenen muss der [[Zementgehalt]] mindestens 325 kg/m³ betragen, beim Einbringen unter Wasser mindestens 375 kg/m³. [[Flugasche]] nach DIN EN 450 darf im [[Unterwasserbeton]] gemäß DIN 1045-2 je nach verwendetem [[Zement]] auf den [[Wasserzementwert]] (w/z)<sub>eq</sub> mit einem k<sub>f</sub>-Wert von 0,7 angerechnet werden.<br />
Bei [[Einbringen]] des Betons unter Wasser muss er ein gutes [[Zusammenhaltevermögen]] aufweisen. [[Gesteinskörnung|Gesteinskörnungen]] dürfen deshalb gemäß DIN EN 1536 keine [[Ausfallkörnung]] enthalten. Beim Einbringen des Betons im Trockenen muss der [[Zementgehalt]] mindestens 325 kg/m³ betragen, beim Einbringen unter Wasser mindestens 375 kg/m³. [[Flugasche]] nach DIN EN 450 darf im [[Unterwasserbeton]] gemäß DIN 1045-2 je nach verwendetem [[Zement]] auf den [[Wasserzementwert]] (w/z)<sub>eq</sub> mit einem k<sub>f</sub>-Wert von 0,7 angerechnet werden.<br />
Untersuchungsergebnisse zeigen, dass aus dem Frischbeton im Kontakt mit Erdreich und Grundwasser nur geringe Mengen umweltrelevanter Stoffe eluiert werden.<br />
Untersuchungsergebnisse zeigen, dass aus dem [[Frischbeton]] im Kontakt mit Erdreich und Grundwasser nur geringe Mengen umweltrelevanter Stoffe [[Auslaugung|eluiert]] werden.<br />
Bei überschnittenen Bohrpfahlwänden ist bezüglich der Festlegung der Betondruckfestigkeit der Primärpfähle zu bedenken, dass das Bohren und Schneiden in diesem Beton für das Einbringen der Sekundärpfähle möglich sein muss. Hier ist daher maximal ein C20/25 zu wählen.
Bei überschnittenen Bohrpfahlwänden ist bezüglich der Festlegung der Betondruckfestigkeit der Primärpfähle zu bedenken, dass das Bohren und Schneiden in diesem Beton für das Einbringen der Sekundärpfähle möglich sein muss. Hier ist daher maximal ein C20/25 zu wählen.


9.662

Bearbeitungen