a) Bei Stützen und Wänden ist eine Betoniergasse als ausreichend freier Raum zwischen der Bewehrung anzuordnen, damit der Förderschlauch eines Betonkübels oder einer Betonpumpe problemlos durchgeführt werden kann (siehe auch Einbringen des Beton).
b) Bei Betonböden und Wänden werden unter bestimmten Umständen Streifen zunächst nicht betoniert, um auftretende Verformungen auffangen bzw. Zwangspannungen verhindern zu können. Diese Betoniergassen werden erst nach Abklingen der Verformungen betoniert. So werden zur Vermeidung einer Verformungsbehinderung zwischen steifen Bauteilen - vor allem in Betonböden - sogenannte „Hydratationsgassen“ vorgesehen, die nach Abklingen der Hydratationswärmeentwicklung (frühestens also nach einer Woche) geschlossen werden. In [1] wird eine Breite von etwa der ein- bis zweifachen Bauteildicke als günstig angesehen.

Literatur

[1] Röhling, Stefan: Zwangsspannungen infolge Hydratationswärme. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 2009