Achslast

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Früher auch als Achsfahrmasse bezeichnet.

Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist die Achslast ist die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen wird. Die höchstzulässige Achslast in Deutschland nach der beträgt bei Einzelachsen 11,5 t und bei Doppelachsen 19 t.