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Bei Nichteinhaltung von Anforderungen aus dem Bauvertrag werden nach fast allen Straßenbauvorschriften A. finanzieller Art vorgenommen, wie z. B. nach der [[ZTV Beton-Stb]] bei Unterschreitung der vereinbarten Betondruckfestigkeit, der vereinbarten Einbaudicke, Überschreitung der zulässigen Abweichungen für die Ebenheit der Deckenoberfläche.
Bei Nichteinhaltung von Anforderungen aus dem Bauvertrag werden nach fast allen Straßenbauvorschriften Abzüge finanzieller Art vorgenommen, wie z. B. bei Unterschreitung der vereinbarten Betondruckfestigkeit, der vereinbarten Einbaudicke, Überschreitung der zulässigen Abweichungen für die Ebenheit der Deckenoberfläche.
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