Abdichtung: Unterschied zwischen den Versionen

22 Bytes hinzugefügt ,  23. März 2018
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 10: Zeile 10:
Ganz ohne Maßnahmen zur Bauwerksabdichtung nach DIN 18533 kommen Tiefgeschosse aus Beton aus, die gemäß DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)" entsprechend geplant und gebaut werden ([[Weiße Wanne|Weiße Wannen]]).<br />
Ganz ohne Maßnahmen zur Bauwerksabdichtung nach DIN 18533 kommen Tiefgeschosse aus Beton aus, die gemäß DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)" entsprechend geplant und gebaut werden ([[Weiße Wanne|Weiße Wannen]]).<br />


Die DAfStb-Richtlinie für Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt, welche baulichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Betonbauten ohne Oberflächenabdichtung in Anlagen zum Lagern (L), Abfüllen (A), Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe (HBV) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen dem Besorgnisgrundsatz nach § 62 (1) Wasserhaushaltsgesetz genügen.
Die DAfStb-Richtlinie für Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt, welche baulichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Betonbauten ([[Auffangbauwerke]]) ohne Oberflächenabdichtung in Anlagen zum Lagern (L), Abfüllen (A), Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe (HBV) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen dem Besorgnisgrundsatz nach § 62 (1) Wasserhaushaltsgesetz genügen.
9.662

Bearbeitungen