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Nach DIN EN 12620 der Anteil einer Korngruppe, der beim Siebversuch auf dem entsprechenden oberen Prüfsieb liegenbleibt.
Bei feinen Gesteinskörnungen muss für den Überkornanteil (> D) ein Grenzwert von 15 % eingehalten werden. Dabei müssen die Überkornanteile zu mindestens 95 % durch das Prüfsieb mit dem 1,4-fachen und zu 100 % durch das Prüfsieb mit dem zweifachen Durchmesser des Nenngrößtkorns der jeweiligen Korngruppe hindurchgehen. Tabelle 2 der DIN EN 12620 enthält auch für grobe Gesteinskörnung - differenziertere - Grenzwerte für den Überkornanteil.

Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn

Literatur

Siehe auch