Grabenverbau
Wandaussteifung, z. B. beim Aushub eines Rohrleitungsgrabens, mit Holzdielen und Rundhölzern zur Sicherung des anstehenden Erdmaterials gegen Einsturz. Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften ist ein Grubenverbau ab einer Aushubtiefe t = 1,25 m vorgeschrieben.