Normen

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Herausgegebene Ergebnisse der Normungsarbeit, d. h. der auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene durchgeführten Arbeit für die Normung
Normen stellen zum Zeitpunkt der Herausgabe den Stand der technischen Entwicklung dar. Bei der Anwendung ist folglich immer zu prüfen, ob der Inhalt noch den "anerkannten Regeln der Technik" entspricht. Eine Deutsche Norm ist eine im DIN aufgestellte und mit dem DIN-Zeichen herausgegebene Norm, kurz DIN-Norm genannt. Europäische Normen werden vom CEN mit der Kurzbezeichnung EN herausgegeben.
Technische Normen sind keine Rechtsnormen (Gesetze). Das DIN schreibt dazu: Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
In Deutschland kann der Gesetzgeber über das Bauordnungsrecht zur Einhaltung von Normen verpflichten.

Siehe auch

Literatur

Büchel, Rainer: Vom Sinn der Normung. In: VDB-information 109/10