Unterkorn
Nach DIN EN 12620 der Siebdurchgang einer Korngruppe, der beim Siebversuch durch das untere Prüfsieb hindurchfällt.
Bei feinen Gesteinskörnungen ist gemäß DIN EN 12620 kein Unterkorn erlaubt. Bei groben Gesteinskörnungen ist ein Unterkorn von maximal 20 % bzw. 15 % zulässig, wovon aber nur bis zu 5 % Siebdurchgang auf dem Sieb mit der Siebweite d/2 erlaubt ist.