ZTV-W
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau (ZTV-W)
Die ZTV-W erscheint in verschiedenen Ausgaben für die verschiedenen Leistungsbereiche. Für den Beton- und Stahlbetonbau (Leistungsbereich 215) gilt die Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien - Wasserbau (ZTV-W) für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton (Leistungsbereich 215), kurz ZTV-W LB 215.
Die ZTV-W LB 215 gliedert sich in die drei Teile:
- Teil 1 Bemessung und Konstruktion
- Teil 2 Beton
- Teil 3 Bauausführung
Sie wird bearbeitet von der Arbeitsgruppe „ Standardleistungsbeschreibungen im Wasserbau“ in Zusammenarbeit mit im Wasserbau tätigen Behörden und herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Abteilung Wasserstraßen, Schifffahrt.
Schleusen, Wehre, Sperrwerke, Schöpfwerke, Düker, Durchlässe, Hafenbauten - einschließlich Nebenanlagen - fallen in den Geltungsbereich der ZTV-W. Sie soll Qualität und Dauerhaftigkeit in Hinsicht auf die besonderen Beanspruchungen im Wasserbau sicherstellen.
Literatur
- Westendarp, Andreas; Rahimi, Amir; Reschke, Torsten; Spörel, Frank: Betone für den Wasserbau – gestern, heute, morgen. In beton 5-2014, S. 178f und beton 6-2014, S. 224