Nach DIN EN 12620 der Siebdurchgang einer Korngruppe, der beim Siebversuch durch das untere Prüfsieb hindurchfällt.
Bei feinen Gesteinskörnungen ist gemäß DIN EN 12620 Tabelle 2 kein Unterkorn erlaubt. Bei groben Gesteinskörnungen ist ein Unterkorn von maximal 20 % bzw. 15 % zulässig, wovon aber nur bis zu 5 % Siebdurchgang auf dem Sieb mit der Siebweite d/2 erlaubt ist.

Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn

Literatur

Siehe auch