Ufereinfassung

Sicherungsanlagen bei Hafenanlagen. Sie bestehen aus der Ufermauer und dem Überbau, das ist der rückwärtige Bereich anschließend an die Mauerkrone. Für die Gründung von Ufereinfassungen sind bei schlechtem Baugrund häufig Pfahlgründungen (Pfähle) erforderlich.