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[[Mehlkorn]], Wasser, ggf. [[Betonzusatzmittel]] und [[Betonzusatzstoffe]] bilden im [[Frischbeton]] den Leim. Der Leimanspruch ist vor allem von der erforderlichen [[Konsistenz]] ([[Verarbeitbarkeit]]) des Betons abhängig.<br /> | [[Mehlkorn]], Wasser, ggf. [[Betonzusatzmittel]] und [[Betonzusatzstoffe]] bilden im [[Frischbeton]] den Leim. Der Leimanspruch ist vor allem von der erforderlichen [[Konsistenz]] ([[Verarbeitbarkeit]]) des Betons abhängig. Eine günstige [[Kornzusammensetzung]] der Gesteinskörnung ([[Idealsieblinie]]) verringert den Leimanspruch bei gleich guter Verarbeitbarkeit.<br /> | ||
Vollständig [[Verdichtbarkeit|verdichtbare]] Konstruktionsbetone mit ausreichendem [[Zusammenhaltevermögen]] sollen ein Mindestleimvolumen von rd. 260 l/m³ besitzen.<br /> | Vollständig [[Verdichtbarkeit|verdichtbare]] Konstruktionsbetone mit ausreichendem [[Zusammenhaltevermögen]] sollen ein Mindestleimvolumen von rd. 260 l/m³ besitzen. Durch eine Erhöhung des Leimvolumens lässt sich die Konsistenz | ||
weiter steigern. Um [[Schwinden]] und [[Hydratationswärme|Hydratationswärmeentwicklung]] gering zu halten, sollte der Zementleimgehalt 300 l/m³ nicht überschreiten. Ab einem Leimvolumen von etwa 280 l/m³ lässt sich die Konsistenz auch mit verflüssigenden Zusatzmitteln ([[BV]] und [[Fließmittel|FM]]) steigern.<br /> | |||
Besonders bei gebrochener [[Gesteinskörnung]], bei [[Ausfallkörnung]]en oder bei hohen [[Mehlkorngehalt|Mehlkorngehalten]] wird zur Bestimmung des Leimanspruchs die [[Zementleimdosierung]] angewendet. | Besonders bei gebrochener [[Gesteinskörnung]], bei [[Ausfallkörnung]]en oder bei hohen [[Mehlkorngehalt|Mehlkorngehalten]] wird zur Bestimmung des Leimanspruchs die [[Zementleimdosierung]] angewendet. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Zementanspruch]] | *[[Zementanspruch]] |