Leimanspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Mehlkorn]], Wasser, ggf. [[Betonzusatzmittel]] und [[Betonzusatzstoffe]] bilden im [[Frischbeton]] den Leim. Der Leimanspruch ist vor allem von der erforderlichen [[Konsistenz]] ([[Verarbeitbarkeit]]) des Betons abhängig .
[[Mehlkorn]], Wasser, ggf. [[Betonzusatzmittel]] und [[Betonzusatzstoffe]] bilden im [[Frischbeton]] den Leim. Der Leimanspruch ist vor allem von der erforderlichen [[Konsistenz]] ([[Verarbeitbarkeit]]) des Betons abhängig.<br />
Vollständig [[Verdichtbarkeit|verdichtbare]] Konstruktionsbetone mit ausreichendem [[Zusammenhaltevermögen]] sollen ein Mindestleimvolumen von rd. 260 l/m³ besitzen.<br />
Besonders bei gebrochener [[Gesteinskörnung]], bei [[Ausfallkörnung]]en oder bei hohen [[Mehlkorngehalt|Mehlkorngehalten]] wird zur Bestimmung des Leimanspruchs die [[Zementleimdosierung]] angewendet.
Besonders bei gebrochener [[Gesteinskörnung]], bei [[Ausfallkörnung]]en oder bei hohen [[Mehlkorngehalt|Mehlkorngehalten]] wird zur Bestimmung des Leimanspruchs die [[Zementleimdosierung]] angewendet.
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Zementanspruch]]
*[[Zementanspruch]]
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