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Definierte Veränderung der [[Viskosität]] von [[Zementleim]] innerhalb zeitlich festgelegter Grenzen. <br />
Definierte Veränderung der [[Viskosität]] von [[Zementleim]] innerhalb zeitlich festgelegter Grenzen. <br />
Nach der Zugabe von [[Anmachwasser]] geht der flüssige [[Zementleim]] in den festen [[Zementstein]] über. Diese Zustandsänderung von flüssig nach fest geschieht nicht schlagartig. Es werden drei Phasen ([[Ansteifen]], Erstarren, [[Erhärten]]) unterschieden, die auch in dieser Reihenfolge zeitlich ablaufen. Ausgehend von einer Ausgangsviskosität (V<sub>0</sub>), der Normsteife, werden den drei Phasen Viskositätsbereiche zugeordnet. Die Erstarrungszeit wird definiert durch die Zeit zwischen dem Erreichen der [[Viskosität]] V<sub>A</sub> als Erstarrungsbeginn und dem Erreichen der [[Viskosität]] V<sub>E</sub> als Erstarrungsende. <br />
Nach der Zugabe von [[Anmachwasser]] geht der flüssige [[Zementleim]] in den festen [[Zementstein]] über. Diese Zustandsänderung von flüssig nach fest geschieht nicht schlagartig. Es werden drei Phasen ([[Ansteifen]], Erstarren, [[Erhärten]]) unterschieden, die auch in dieser Reihenfolge zeitlich ablaufen. Ausgehend von einer Ausgangsviskosität (V<sub>0</sub>), der Normsteife, werden den drei Phasen Viskositätsbereiche zugeordnet. Die Erstarrungszeit wird definiert durch die Zeit zwischen dem Erreichen der [[Viskosität]] V<sub>A</sub> als Erstarrungsbeginn und dem Erreichen der [[Viskosität]] V<sub>E</sub> als Erstarrungsende. <br />
Gemessen werden diese Viskositäten mit dem [[Nadelgerät von Vicat]].<br />
Die Viskosität von Zementleim wird mit dem [[Nadelgerät von Vicat]] beurteilt.<br />
Nach DIN EN 197-1 darf der Erstarrungsbeginn je nach [[Zementfestigkeitsklassen|Zementfestigkeitsklasse]] zwischen 45 und 75 Minuten eintreten. Das Erstarrungsende muss spätestens 12 Stunden nach dem Anmachen erreicht sein.
Nach DIN EN 197-1 darf der Erstarrungsbeginn je nach [[Zementfestigkeitsklassen|Zementfestigkeitsklasse]] zwischen 45 und 75 Minuten eintreten. Das Erstarrungsende muss spätestens 12 Stunden nach dem Anmachen erreicht sein.


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