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[[Datei:guetezeichen.jpg|mini|gerahmt|Gütezeichen des Bund Güteschutz Beton- und | [[Datei:guetezeichen.jpg|mini|gerahmt|Gütezeichen des Bund Güteschutz Beton- und Stahlbeton- fertigteile e.V.]] | ||
Gütezeichen werden für Produkte bei Erfüllen der jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen im Rahmen einer freiwilligen Überwachung von anerkannten Institutionen (Güteschutzgemeinschaft) an Hersteller und Dienstleister vergeben. Die Einhaltung wird durch eine [[Erstprüfung]] festgestellt sowie danach durch stetige Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und [[Fremdüberwachung]] gewährleistet. | Gütezeichen werden für Produkte bei Erfüllen der jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen im Rahmen einer freiwilligen Überwachung von anerkannten Institutionen (Güteschutzgemeinschaft) an Hersteller und Dienstleister vergeben. Die Einhaltung wird durch eine [[Erstprüfung]] festgestellt sowie danach durch stetige Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und [[Fremdüberwachung]] gewährleistet. | ||
Entsprechende Produktzertifikate werden z. B. vom Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V. vergeben, wenn die jeweiligen Produktnormen bzw. Richtlinien erfüllt werden und an diese Produkte keine bauaufsichtlichen Anforderungen bestehen (z. B. Pflastersteine, Bordsteine, Gehwegplatten, Betonmobiliar). Die Kennzeichnung erfolgt dann mit dem Gütezeichen und ggf. mit dem [[CE-Kennzeichnung|CE-Zeichen]], wenn für die Produkte harmonisierte europäische Normen mit Anhang ZA existieren. | Entsprechende Produktzertifikate werden z. B. vom Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V. vergeben, wenn die jeweiligen Produktnormen bzw. Richtlinien erfüllt werden und an diese Produkte keine bauaufsichtlichen Anforderungen bestehen (z. B. Pflastersteine, Bordsteine, Gehwegplatten, Betonmobiliar). Die Kennzeichnung erfolgt dann mit dem Gütezeichen und ggf. mit dem [[CE-Kennzeichnung|CE-Zeichen]], wenn für die Produkte harmonisierte europäische Normen mit Anhang ZA existieren. |