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* Ständige Eigenüberwachung der Produktion durch den Hersteller ([[Werkseigene Produktionskontrolle]]) | * Ständige Eigenüberwachung der Produktion durch den Hersteller ([[Werkseigene Produktionskontrolle]]) | ||
* Anfangsprüfung des Werks und der [[werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] (WPK) durch eine notifizierte Überwachungsstelle | * Anfangsprüfung des Werks und der [[werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] (WPK) durch eine notifizierte Überwachungsstelle | ||
Durch unterschiedliche Kombination dieser Elemente ergeben sich die fünf Konformitätssysteme 1+, 1, 2+, 3 und 4. In den harmonisierten Normen wird das jeweils anzuwendende System angegeben. Der | Durch unterschiedliche Kombination dieser Elemente ergeben sich die fünf Konformitätssysteme 1+, 1, 2+, 3 und 4. In den harmonisierten Normen wird das jeweils anzuwendende System angegeben. Der nachfolgenden Tabelle sind die mit dem jeweiligen System verbundenen Aufgaben zu entnehmen.<br /> | ||
[[Datei:CE-Systeme.jpg|mini|rechts|Konformitätssysteme gemäß Bauproduktenverordnung]]<br /> | |||
Zur Beurteilung der Konformität gemäß System 2+ hat der Hersteller eine [[Werkseigene Produktionskontrolle]] (Eigenüberwachung) durchzuführen. In diesem Rahmen werden: | Zur Beurteilung der Konformität gemäß System 2+ hat der Hersteller eine [[Werkseigene Produktionskontrolle]] (Eigenüberwachung) durchzuführen. In diesem Rahmen werden: | ||
* regelmäßige Kontrollen und Prüfungen der Roh- und Ausgangsstoffe sowie des Produktionsprozesses durchgeführt und | * regelmäßige Kontrollen und Prüfungen der Roh- und Ausgangsstoffe sowie des Produktionsprozesses durchgeführt und |