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Erhärten von Zement bei einer Prüfung der Erstarrungszeiten]]Definierte [[Viskosität]]szunahme von [[Zementleim]] innerhalb zeitlich festgelegter Grenzen. Nach DIN EN 197-1 darf der [[Erstarrungszeit|Erstarrungsbeginn]] je nach Festigkeitsklasse zwischen 45 und 75 Minuten eintreten. Das [[Erstarrungszeit|Erstarrungsende]] muss spätestens 12 Stunden nach dem Anmachen beendet sein. | Erhärten von Zement bei einer Prüfung der Erstarrungszeiten]]Definierte [[Viskosität]]szunahme von [[Zementleim]] innerhalb zeitlich festgelegter Grenzen. Nach DIN EN 197-1 darf der [[Erstarrungszeit|Erstarrungsbeginn]] je nach Festigkeitsklasse zwischen 45 und 75 Minuten eintreten. Das [[Erstarrungszeit|Erstarrungsende]] muss spätestens 12 Stunden nach dem Anmachen beendet sein. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Erstarrungszeit]] | |||
*[[falsches Erstarren]] | *[[falsches Erstarren]] | ||
*[[Zementprüfungen]] | *[[Zementprüfungen]] | ||
*[[Nadelgerät von Vicat]] | *[[Nadelgerät von Vicat]] |