Luftporenbeton: Unterschied zwischen den Versionen

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Je nach Zuordnung zu einer [[Expositionsklassen|Expositionsklasse]] muss ein Beton als Luftporenbeton hergestellt werden. Beton der Expositionsklasse XF4 darf nur als Luftporenbeton ausgeführt werden. <br />
Je nach Zuordnung zu einer [[Expositionsklassen|Expositionsklasse]] muss ein Beton als Luftporenbeton hergestellt werden. Beton der Expositionsklasse XF4 darf nur als Luftporenbeton ausgeführt werden. <br />
Wenn gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 Tabelle F.2.2 Anforderungen an den Mindest-[[Luftgehalt]] gestellt werden, muss der [[Frischbeton]] unmittelbar vor dem Einbau die mittleren Mindest-Luftgehalte in nebenstehender Tabelle aufweisen. Für [[Konsistenzklassen]] ≥ F4 müssen die Werte um 1,0 Vol.-% erhöht werden. Außerdem ist das „Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zu beachten.<br />
Wenn gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 Tabelle F.2.2 Anforderungen an den Mindest-[[Luftgehalt]] gestellt werden, muss der [[Frischbeton]] unmittelbar vor dem Einbau die mittleren Mindest-Luftgehalte in nebenstehender Tabelle aufweisen. Für [[Konsistenzklassen]] ≥ F4 müssen die Werte um 1,0 Vol.-% erhöht werden. Außerdem ist das „Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zu beachten.<br />
Beim Betonentwurf ist zu berücksichtigen, dass ein hoher Luftgehalt zu einer Festigkeitsminderung führt: 1 Vol.-% eingeführter Luftporen kann einen Festigkeitsabfall von 1 N/mm² bis 2 N/mm² bewirken.
Beim Betonentwurf ist zu berücksichtigen, dass ein hoher Luftgehalt zu einer Festigkeitsminderung führt: 1 Vol.-% eingeführter Luftporen kann einen Festigkeitsabfall von 1 N/mm² bis 2 N/mm² bewirken. [[Restwasser]] darf bei der Herstellung von Luftporenbeton nicht verwendet werden.
Der Nachweis eines ausreichenden Luftporengehalts erfolgt über die [[Luftgehaltsmessung]] und die Bestimmung des [[Abstandsfaktor|Abstandsfaktors]].
Der Nachweis eines ausreichenden Luftporengehalts erfolgt über die [[Luftgehaltsmessung]] und die Bestimmung des [[Abstandsfaktor|Abstandsfaktors]].


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