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Zusätzliche Technische Vorschriften (ZTV) werden meist von Bauherren entworfen, die häufig gleichartige Baumaßnahmen beauftragen und dabei besondere Qualitätsstandards gewährt sehen wollen. Diese ZTV müssen mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbart werden und ergänzen die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), wie sie in der VOB Teil C enthalten sind.<br /> | Zusätzliche Technische Vorschriften (ZTV) werden meist von Bauherren entworfen, die häufig gleichartige Baumaßnahmen beauftragen und dabei besondere Qualitätsstandards gewährt sehen wollen. Diese ZTV müssen vom Auftraggeber mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbart werden und ergänzen die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), wie sie in der [[VOB]] Teil C enthalten sind.<br /> | ||
Für den Verkehrsbau gibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung solche ZTV ([[ZTV Beton-StB]], [[ZTV-ING]], [[ZTV-LW]], [[ZTV BEB-StB]]) heraus. | Für den Verkehrsbau gibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung solche ZTV ([[ZTV Beton-StB]], [[ZTV-ING]], [[ZTV-LW]], [[ZTV BEB-StB]]) heraus. |