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Wasserundurchlässigkeit wird dort benötigt, wo Betonbauteile längere Zeit einseitig dem Wasser ausgesetzt sind (z. B. Wasserbehälter, Schleusen, Schwimmbecken oder Rohrleitungen). <br /> | |||
Im Sinne der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“ ist die Wasserundurchlässigkeit | Im Sinne der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“ ist die Wasserundurchlässigkeit | ||
eines Bauteils erreicht, wenn die Anforderungen an die Begrenzung/Verhinderung des Wasserdurchtritts durch den Beton, durch [[Fugen]], [[Arbeitsfugen]] und Sollrissquerschnitte, durch Einbauteile (Durchdringungen) und [[Risse]] erfüllt werden. Hier wird eine ganzheitliche Betrachtung des Bauwerks angestrebt und im Weiteren auf die Planungsverantwortung für die einzelnen Bereiche hingewiesen. [[Wasserundurchlässiger Beton]] ist dabei nur ein der Voraussetzungen. | eines Bauteils erreicht, wenn die Anforderungen an die Begrenzung/Verhinderung des Wasserdurchtritts durch den Beton, durch [[Fugen]], [[Arbeitsfugen]] und Sollrissquerschnitte, durch Einbauteile (Durchdringungen) und [[Risse]] erfüllt werden. Hier wird eine ganzheitliche Betrachtung des Bauwerks angestrebt und im Weiteren auf die Planungsverantwortung für die einzelnen Bereiche hingewiesen. [[Wasserundurchlässiger Beton]] ist dabei nur ein der Voraussetzungen. |