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[[Beton]] ist bei einer auf den Verwendungszweck abgestimmten Auswahl und Zusammensetzung der Ausgangsstoffe, bei sachgerechter Herstellung und bei entsprechender [[Nachbehandlung]] unter den üblichen Umweltbedingungen ein dauerhafter Baustoff, der keines zusätzlichen Schutzes bedarf. | Dauerhaftigkeit bedeutet, dass die verlangten Gebrauchseigenschaften während einer festgelegten Zeitdauer ([[Nutzungsdauer]], Lebensdauer) unter den planmäßigen Beanspruchungen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit (angemessene Herstellungs- und Instandhaltungskosten) erhalten bleiben. <br /> | ||
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In der Praxis und im Regelwerk wird mit „Dauerhaftigkeit“ ein ausreichender Widerstand des Baustoffs gegenüber Umwelteinwirkungen bezeichnet. [[Beton]] ist bei einer auf den Verwendungszweck abgestimmten Auswahl und Zusammensetzung der Ausgangsstoffe, bei sachgerechter Herstellung und bei entsprechender [[Nachbehandlung]] unter den üblichen Umweltbedingungen ein dauerhafter Baustoff, der keines zusätzlichen Schutzes bedarf. | |||
Maßgebende Eigenschaften für die Dauerhaftigkeit von Beton sind: | Maßgebende Eigenschaften für die Dauerhaftigkeit von Beton sind: | ||
* [[Widerstand gegen chemische Angriffe]] | * [[Widerstand gegen chemische Angriffe]] |