Brandschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Brandschutz.jpg|mini|gerahmt|Benennung für Bauteile nach DIN 4102, Teil 2<br>Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach DIN EN 13501-2 und DIN EN 13501-3 und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Benennungen]]Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind (MBO §14). Der Brandschutz umfasst damit alle Maßnahmen zur Verringerung der Brandgefahr, um damit Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt vorzubeugen. Bewährt hat sich die Wahl nicht brennbarer Baustoffe und Bauteile mit einem hohen Feuerwiderstand. Hinzu kommt eine möglichst sinnvolle Unterteilung des Gebäudes in einzelne Abschnitte, die gegeneinander brandsicher abgeschottet sind, die Anordnung betrieblicher Einrichtungen wie z. B. automatische Brandmelder oder Sprinkleranlagen sowie das Einplanen von Wegen zur Menschenrettung und Brandbekämpfung durch die Feuerwehr. Die wichtigsten bauaufsichtlichen Anforderungen an den Brandschutz von Gebäuden sind in den jeweiligen Landesbauordnungen enthalten. Die einschlägigen Verordnungen, technischen Baubestimmungen und Verwaltungsvorschriften sind über Erlasse rechtswirksam eingeführt.<br />
[[Datei:Brandschutz.jpg|mini|gerahmt|Benennung für Bauteile nach DIN 4102, Teil 2<br>Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach DIN EN 13501-2 und DIN EN 13501-3 und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Benennungen]]
Zusammenfassend kann man über Stahlbetonkonstruktionen sagen, dass sie im Brandfall Menschen und deren Besitz in mehrerer Hinsicht schützen:
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind (MBO §14). Der Brandschutz umfasst damit alle Maßnahmen zur Verringerung der Brandgefahr, um damit Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt vorzubeugen. Die wichtigsten bauaufsichtlichen Anforderungen an den Brandschutz von Gebäuden sind in den jeweiligen Landesbauordnungen enthalten. Die einschlägigen Verordnungen, technischen Baubestimmungen und Verwaltungsvorschriften sind über Erlasse rechtswirksam eingeführt.<br />
Es gilt, die drei Schutzziele des baulichen Brandschutzes zu erfüllen:
* Schutz von Leben und Gesundheit
* Sachschutz für Maschinen, Geräte, Möbel und Waren
* Umweltschutz zur Minimierung von Umweltbeeinträchtigung (Rauch und toxische Gase sowie kontaminiertes Löschwasser)
Bewährt hat sich die Wahl nicht brennbarer Baustoffe und Bauteile mit einem hohen Feuerwiderstand. Hinzu kommt eine möglichst sinnvolle Unterteilung des Gebäudes in einzelne Abschnitte, die gegeneinander brandsicher abgeschottet sind, die Anordnung betrieblicher Einrichtungen wie z. B. automatische Brandmelder oder Sprinkleranlagen sowie das Einplanen von Wegen zur Menschenrettung und Brandbekämpfung durch die Feuerwehr. <br />
Bei Verwendung von Betonbauteilen ist es möglich, Gebäude so zu errichten, dass alle drei Schutzziele gleichzeitig erreicht werden. Beton kann die Entstehung eines Feuers natürlich nicht verhindern, er leistet aber einen wesentlichen Beitrag zur Begrenzung von Bränden. Zusammenfassend kann man über Stahlbetonkonstruktionen sagen, dass sie im Brandfall Menschen und deren Besitz in mehrerer Hinsicht schützen:
* Da Beton nicht brennt, trägt er auch nicht zur Brandlast bei und erzeugt selbst weder Rauch noch giftige Gase.
* Da Beton nicht brennt, trägt er auch nicht zur Brandlast bei und erzeugt selbst weder Rauch noch giftige Gase.
* Der hohe Feuerwiderstand von Beton verschafft den Menschen im Gebäude ausreichend Zeit zur Flucht.
* Der hohe Feuerwiderstand von Beton verschafft den Menschen im Gebäude ausreichend Zeit zur Flucht.
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