Bohrpfahl: Unterschied zwischen den Versionen

21 Bytes hinzugefügt ,  19. Juni 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 18: Zeile 18:
* der Beton sich nicht entmischt und nicht verunreinigt wird,
* der Beton sich nicht entmischt und nicht verunreinigt wird,
* die Betonsäule weder unterbrochen noch eingeschnürt wird.
* die Betonsäule weder unterbrochen noch eingeschnürt wird.
Lotrecht hergestellte Bohrungen, in denen kein Wasser steht, dürfen mit Hilfe eines Schütttrichters mit anschließendem, mindestens 2 m langem Schüttrohr, ausbetoniert werden. <br />
Lotrecht hergestellte Bohrungen, in denen kein Wasser steht, dürfen mit Hilfe eines Schütttrichters mit anschließendem, mindestens 2 m langem [[Schüttrohre|Schüttrohr]], ausbetoniert werden. <br />
Im Grundwasser bzw. in einer stützenden Flüssigkeit ist der Beton als Unterwasserbeton herzustellen und einzubringen. Für die Herstellung und Ausführung von Bohrpfahlbeton ist in DIN EN 1536 „Bohrpfähle“ in Verbindung mit dem DIN-Fachbericht 129 anzuwenden.
Im Grundwasser bzw. in einer stützenden Flüssigkeit ist der Beton als [[Unterwasserbeton]] herzustellen und einzubringen. Für die Herstellung und Ausführung von Bohrpfahlbeton ist in DIN EN 1536 „Bohrpfähle“ in Verbindung mit dem DIN-Fachbericht 129 anzuwenden.


==Literatur==
==Literatur==
*Böhling, Eike; Giesbrecht, Peter: Bohrpfahlbeton. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 1998
*Böhling, Eike; Giesbrecht, Peter: Bohrpfahlbeton. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 1998
9.697

Bearbeitungen