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Als [[Sonderzemente]] für das Herstellen von Fahrbahndecken aus Beton werden vorwiegend [[Portlandzement]]e CEM I der Festigkeitsklasse 42,5 N, aber auch [[Portlandkompositzement]]e (CEM II) oder [[Hochofenzement]] (CEM III) verwendet. Die über die DIN EN 197-1 hinausgehenden Anforderungen für | Als [[Sonderzemente]] für das Herstellen von Fahrbahndecken aus Beton werden vorwiegend [[Portlandzement]]e CEM I der Festigkeitsklasse 42,5 N, aber auch [[Portlandkompositzement]]e (CEM II) oder [[Hochofenzement]] (CEM III) verwendet. Die über die DIN EN 197-1 hinausgehenden Anforderungen für Fahrbahndeckenzemente im Hinblick auf den [[Wasseranspruch]], die 2-Tage-Druckfestigkeit und die [[Mahlfeinheit]] gelten nur bei der Verwendung von [[Portlandzement]] CEM I der [[Zementfestigkeitsklassen|Festigkeitsklasse]] 32,5 R. Unabhängig von der [[Zementfestigkeitsklassen|Festigkeitsklasse]] gilt für alle [[Zement]]e für den Bau von [[Fahrbahndecke]]n aus Beton ein [[Erstarrungsbeginn]] ≥ 2 Stunden nach dem Anmachen. Sie dürfen darüber hinaus bestimmte charakteristische Werte für den wirksamen [[Alkaligehalt]] (Na<sub>2</sub>O-Äquivalent) nicht überschreiten. Weitere Angaben für Zemente im klassifizierten Straßenbau sind in den TL Beton-StB enthalten. | ||
== Siehe auch: == | == Siehe auch: == |
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