Raumbeständigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Zementnorm dürfen nur Zemente ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung laufend überprüft. Die Raumbeständigkeit wird nach DIN EN 196-1 mit dem Ring von le Chatelier bestimmt.
Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Eigenüberwachung|Eigen-]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. Die Raumbeständigkeit wird nach DIN EN 196-1 mit dem Ring von le Chatelier bestimmt.
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
==Siehe auch:==
*[[Zementprüfungen]]
*[[werkseigene Produktionskontrolle]]
*[[werkseigene Produktionskontrolle]]
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]
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