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Nach | Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Eigenüberwachung|Eigen-]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. Die Raumbeständigkeit wird nach DIN EN 196-1 mit dem Ring von le Chatelier bestimmt. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
==Siehe auch:== | |||
*[[Zementprüfungen]] | |||
*[[werkseigene Produktionskontrolle]] | *[[werkseigene Produktionskontrolle]] | ||
*[[Übereinstimmungsbestätigung]] | *[[Übereinstimmungsbestätigung]] |