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Zementprüfungen stellen im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung der Zementwerke sicher, dass die in DIN 197-1 geforderten Zusammensetzungen und Eigenschaften der | Zementprüfungen stellen im Rahmen der [[Eigenüberwachung|Eigen-]] und [[Fremdüberwachung]] der Zementwerke sicher, dass die in DIN 197-1 geforderten Zusammensetzungen und Eigenschaften der [[Zement]]e eingehalten werden. | ||
In der DIN EN 196 werden u. a. folgende Prüf-Verfahren beschrieben: | In der DIN EN 196 werden u. a. folgende Prüf-Verfahren beschrieben: | ||
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- Zusammensetzung, | - Zusammensetzung, | ||
- Mahlfeinheit, | - [[Mahlfeinheit]], | ||
- Erstarren, | - [[Erstarren]], | ||
- Raumbeständigkeit, | - [[Raumbeständigkeit]], | ||
- Druckfestigkeit. | - [[Druckfestigkeit]]. | ||
Zementprüfungen durch den Zementverarbeiter sind nicht erforderlich. Zur Wahrung etwaiger Gewährleistungsansprüche sind [[Rückstellprobe]]n zu nehmen, beweiskräftig zu verschließen und in luftdicht verschlossenen Behältern aufzubewahren. | Zementprüfungen durch den Zementverarbeiter sind nicht erforderlich. Zur Wahrung etwaiger Gewährleistungsansprüche sind [[Rückstellprobe]]n zu nehmen, beweiskräftig zu verschließen und in luftdicht verschlossenen Behältern aufzubewahren. |