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Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Hierzu wird die Empfindlichkeit von | Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Hierzu wird die Empfindlichkeit von | ||
Gesteinskörnungen beurteilt und klassifiziert (Alkaliempfindlichkeitsklassen). Verantwortlich | Gesteinskörnungen beurteilt und klassifiziert (Alkaliempfindlichkeitsklassen). Verantwortlich | ||
für die Einstufung in Alkaliempfindlichkeitsklassen sind der Produzent der Gesteinskörnung | für die Einstufung in Alkaliempfindlichkeitsklassen sind der Produzent der [[Gesteinskörnung]] | ||
sowie dessen Überwachungs- und Zertifizierungsstelle. Die Alkali-Richtlinie gilt auch für | sowie dessen Überwachungs- und Zertifizierungsstelle. Die Alkali-Richtlinie gilt auch für | ||
[[Fahrbahndecke]]n aus Beton der Belastungsklassen Bk 1,0 bis Bk 0,3. Für [[Fahrbahndecke]]n der | |||
Belastungsklassen Bk 100 bis Bk 1,8 gelten die Regelungen des Allgemeinen Rundschreibens | Belastungsklassen Bk 100 bis Bk 1,8 gelten die Regelungen des Allgemeinen Rundschreibens | ||
Straßenbau Nr. 04/2013 (Nachweis der Unbedenklichkeit der gewählten Gesteinskörnung bzw. | Straßenbau Nr. 04/2013 (Nachweis der Unbedenklichkeit der gewählten [[Gesteinskörnung]] bzw. | ||
des Fahrbahndeckenbetons nach Verfahren V1 bis V3). | des Fahrbahndeckenbetons nach Verfahren V1 bis V3). | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |