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Prüfverfahren, bei dem [[Probekörper]] (i. d. R. Bohrkerne) aus dem Bauwerk entnommen werden. Übliche Bohrkerndurchmesser sind 150 mm und 100 mm, im Sonderfall bei feingliedrigen und stark bewehrten Bauteilen auch 50 mm. Das Verhältnis von h/d des fertigen [[Probekörper]]s sollte etwa 1.0 sein, wobei auf jeden Fall die alte Bauwerksoberfläche einige Zentimeter tief abzusägen ist. An diesen [[Probekörper]]n wird die [[Druckfestigkeit]] geprüft. | Prüfverfahren, bei dem [[Probekörper]] (i. d. R. Bohrkerne) aus dem Bauwerk entnommen werden. Übliche Bohrkerndurchmesser sind 150 mm und 100 mm, im Sonderfall bei feingliedrigen und stark bewehrten Bauteilen auch 50 mm. Das Verhältnis von h/d des fertigen [[Probekörper]]s sollte etwa 1.0 sein, wobei auf jeden Fall die alte Bauwerksoberfläche einige Zentimeter tief abzusägen ist. An diesen [[Probekörper]]n wird z. B. die [[Druckfestigkeit]] geprüft. | ||
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