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Der Betonzusatzstoff Steinkohlenflugasche darf verwendet werden, wenn er der DIN EN 450 "Flugasche für Beton" entspricht oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin, besitzt. | Der Betonzusatzstoff Steinkohlenflugasche darf verwendet werden, wenn er der DIN EN 450 "Flugasche für Beton" entspricht oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin, besitzt. | ||
Flugasche muss wenigstens zwei Drittel glasige Partikel enthalten und im wesentlichen aus reaktionsfähigem | Flugasche muss wenigstens zwei Drittel glasige Partikel enthalten und im wesentlichen aus reaktionsfähigem SiO<sub>2</sub> und Al<sub>2</sub>O<sub>3</sub> sowie geringen Anteilen Fe<sub>2</sub>O<sub>3</sub> und anderen Oxiden bestehen. Der Anteil an reaktionsfähigen CaO sollt i. A. unter 5 M.-% liegen und der Anteil an reaktionsfähigem SiO<sub>2</sub> muss mindestens 25 M.-% betragen. Steinkohlenflugasche ist ein künstliches Puzzolan. Ihr Glasanteil kann bei normaler Temperatur mit gelöstem [[Calciumhydroxid]], z. B. dem Zementklinker, chemisch reagieren und erhärtungsfähige Verbindungen bilden. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Portlandflugaschezement]] | *[[Portlandflugaschezement]] |