Spannvorrichtung: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Vorrichtung, mit der die Spannglieder eines Bauteils die erforderliche Vorspannung erhalten. Die Spannvorrichtung muss Zugkräfte der Größenordnung v…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Vorrichtung, mit der die [[Spannglieder]] eines Bauteils die erforderliche [[Vorspannung]] erhalten. Die Spannvorrichtung muss Zugkräfte der Größenordnung von 50 bis 80 kN ausüben können.
Vorrichtung, mit der die [[Spannglieder]] eines Bauteils die erforderliche Vorspannung ([[Spannbeton]]) erhalten. Die Spannvorrichtung muss Zugkräfte der Größenordnung von 50 bis 80 kN ausüben können.
9.697

Bearbeitungen