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Die Seite wurde neu angelegt: „Als Maß der Zustandsgrenze von bindigen Böden ist nach DIN 18 196 der Wassergehalt am Übergang von der bildsamen zur halbfesten Zustandsform definiert. Die…“
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Als Maß der Zustandsgrenze von bindigen Böden ist nach DIN 18 196 der Wassergehalt am Übergang von der bildsamen zur halbfesten Zustandsform definiert. Die…“)
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