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Die zuletzt | Die zuletzt 2022 durch Beschluss der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) geänderte Musterbauordnung (MBO) definiert Beschaffenheitsanforderungen an ein Bauprodukt als Anforderung an das Gebäude und somit als bauwerksbezogene Anforderung, was eine Abkehr von produktbezogenen Regelungen ([[Bauregellisten]]) bedeutet. Eine (Muster-)Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bestimmt, welche Anforderungen an Bauwerke erfüllt sein müssen, um bauaufsichtlich abgenommen werden zu können. Die Regelungen sollen die Anforderungen an bauliche Anlagen so konkretisieren, dass erforderliche Leistungsmerkmale, die ein Bauprodukt für den spezifischen Verwendungsfall aufweisen muss, vom Bauherrn - zusammen mit Planern und Ausführenden - ablesbar sind. <br> | ||
Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen muss in das Recht des jeweiligen Bundeslandes umgesetzt werden.<br> | Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen muss in das Recht des jeweiligen Bundeslandes umgesetzt werden.<br> | ||
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die MVV TB bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.<br> | Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die MVV TB bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.<br> |