Rückstellprobe: Unterschied zwischen den Versionen

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Für [[Hochleistungsbeton]] verlangt DIN 1045-2 im normativen Anhang H „Zusätzliche Vorschriften für hochfesten Beton“ in Tabelle H.1 "Zusätzliche Kontrolle der Betonausgangsstoffe bei hochfestem Beton" die Entnahme von Rückstellproben bei jeder Lieferung von Zement, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen vor Betonherstellung und das Aufbewahren der Rückstellproben bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder vereinbarten Zeitpunkt.<br>
Für [[Hochleistungsbeton]] verlangt DIN 1045-2 im normativen Anhang H „Zusätzliche Vorschriften für hochfesten Beton“ in Tabelle H.1 "Zusätzliche Kontrolle der Betonausgangsstoffe bei hochfestem Beton" die Entnahme von Rückstellproben bei jeder Lieferung von Zement, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen vor Betonherstellung und das Aufbewahren der Rückstellproben bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder vereinbarten Zeitpunkt.<br>


Rückstellproben von [[Zement]] sollten in einem luftdicht verschlossenen Behälter bei konstanter Raumtemperatur aufbewahrt werden. Gemäß DIN EN 196-7 muss - sofern Rückstellproben genommen werden - die Masse so groß sein, dass alle vereinbarten oder geforderten Prüfungen zweimal durchgeführt werden können. Im Allgemeinen sei eine Masse von mindestens 5 kg ausreichend.
Rückstellproben von [[Zement]] sollten unverzüglich entnommen und in einem luftdicht verschlossenen Behälter bei konstanter Raumtemperatur (< 30 °C) aufbewahrt werden. Gemäß DIN EN 196-7 muss - sofern Rückstellproben genommen werden - die Masse so groß sein, dass alle vereinbarten oder geforderten Prüfungen zweimal durchgeführt werden können. Im Allgemeinen sei eine Masse von mindestens 5 kg ausreichend.


[[Category:Baustoffprüfung]]
[[Category:Baustoffprüfung]]
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