Rückstellprobe: Unterschied zwischen den Versionen

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Durchschnittsprobe einer Baustofflieferung zur Wahrung etwaiger Ansprüche. Bei [[Zement]] sind etwa 5 kg jeder Lieferung luftdicht verschlossen aufzubewahren.
Sowohl der Lieferant als auch der Abnehmer einer Baustofflieferung kann zur Wahrung etwaiger eigener Ansprüche eine Durchschnittsprobe als sogenannte Rückstellprobe nehmen, bei [[Zement]] zum Beispiel etwa 5 kg jeder Lieferung in einem luftdicht verschlossenen Behälter.<br>
DIN 1045-2 verlangt im Anhang H (normativ) „Zusätzliche Vorschriften für hochfesten Beton“ in Tabelle H.1 "Zusätzliche Kontrolle der Betonausgangsstoffe bei hochfestem Beton" die Entnahme von Rückstellproben bei jeder Lieferung von Zement, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen vor Betonherstellung und das Aufbewahren der Rückstellproben bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder vereinbarten Zeitpunkt.<br>
Das Entnehmen und Aufbewahren von Rückstellproben kann auch zwischen Lieferant und Abnehmer, Bauausführendem und Bauherrn vertraglich vereinbart werden.<br>
Die Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (TL Beton-StB) sehen vor:<br>
''"Von allen für die Bauausführung vorgesehenen Baustoffen sind dem Auftraggeber auf Verlangen Proben zu übergeben, die dieser für Rückstellproben oder Kontrollprüfungen des Bauherren weitergeben kann."''<br>
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 04/2013 "Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton in Folge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR)" ergänzt zu den ZTV Beton-StB 07, Abschnitt 3.2 Baustoffe, Beton Folgendes:
''"Im Rahmen von Kontrollprüfungen sind von den in der Tabelle 1 angegebenen Baustoffen, die für die Herstellung der Fahrbahndecke aus Beton verwendet werden, Rückstellproben zu nehmen. Bei Baumaßnahmen mit einer Bauzeit von mehr als einem Jahr ist mindestens einmal jährlich eine Rückstellprobe zu entnehmen. Die erforderliche Menge je verwendeter Betonrezeptur ist in Tabelle 1 angegeben."''<br>
 
'''Tabelle 1''' aus dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 04/2013<br>
{| class="wikitable"
|-
! Baustoff !! Erforderliche Menge je Baulos
|-
| Gesteinskörnungen || 8 kg je Korngruppe
|-
| Zement || 2 kg
|-
| Zusatzmittel || 2 l
|-
| Zusatzstoffe || 2 kg
|}
 


[[Category:Baustoffprüfung]]
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