Hydraulische Bindemittel: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein hydraulisches [[Bindemittel]] ist ein [[Anorganische Stoffe|anorganischer]], nicht metallischer, fein gemahlener Stoff, der nach dem Anmachen mit Wasser infolge chemischer Reaktionen mit dem Anmachwasser selbständig [[Erstarren|erstarrt]] und [[Erhärten|erhärtet]] und nach dem Erhärten auch unter Wasser fest und [[Raumbeständigkeit|raumbeständig]] bleibt.<br />
Ein hydraulisches [[Bindemittel]] ist ein [[Anorganische Stoffe|anorganischer]], nicht metallischer, fein gemahlener Stoff, der nach dem Anmachen mit Wasser infolge chemischer Reaktionen mit dem Anmachwasser selbständig [[Erstarren|erstarrt]] und [[Erhärten|erhärtet]] und nach dem Erhärten auch unter Wasser fest und [[Raumbeständigkeit|raumbeständig]] bleibt.<br />
Hydraulische Bindemittel bestehen aus Verbindungen zwischen einer unhydraulischen Base, dem [[Kalk]] (seltener Magnesia), und sogenannten [[Hydraulefaktoren]]: [[Siliciumdioxid]] SiO<sub>2</sub>, [[Aluminiumoxid]] ([[Tonerde]]) Al<sub>2</sub>O<sub>3</sub> und [[Eisenoxid]] Fe<sub>2</sub>O<sub>3</sub>. Zu den hydraulischen Bindemitteln gehören z. B. alle [[Zementarten]] nach DIN EN 197-1, DIN 1164-10, DIN 1164-11 und [[hydraulischer Kalk]] nach DIN EN 459-1.
Hydraulische Bindemittel bestehen aus Verbindungen zwischen einer unhydraulischen Base, dem [[Kalk]] (seltener Magnesia), und sogenannten [[Hydraulefaktoren]]: [[Siliciumdioxid]] SiO<sub>2</sub>, [[Aluminiumoxid]] ([[Tonerde]]) Al<sub>2</sub>O<sub>3</sub> und [[Eisenoxid]] Fe<sub>2</sub>O<sub>3</sub>. Zu den hydraulischen Bindemitteln gehören z. B. alle [[Zementarten]] nach DIN EN 197-1, DIN 1164-10, DIN 1164-11 und [[hydraulischer Kalk]] nach DIN EN 459-1.<br>
Die Reaktionsfähigkeit wird üblicherweise mit dem [[Aktivitätsindex]] beurteilt.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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