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[[Restwasser]] darf bei der Herstellung von Hochfestem Beton gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 nicht verwendet werden.<br /> | [[Restwasser]] darf bei der Herstellung von Hochfestem Beton gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 nicht verwendet werden.<br /> | ||
Betone der [[Druckfestigkeitsklassen]] C55/67 bis C100/115 nach DIN EN 206-1 gelten als Hochfeste Betone. Sie dürfen gemäß DIN EN 13670/DIN 1045-3 nur als Beton der [[Überwachungsklassen|Überwachungsklasse]] 3 (ÜK 3) hergestellt und verarbeitet werden. Betone der Druckfestigkeitsklassen C90/105 und C100/115 dürfen nur mit Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder einer Zustimmung im Einzelfall hergestellt werden.<br /> | Betone der [[Druckfestigkeitsklassen]] C55/67 bis C100/115 nach DIN EN 206-1 gelten als Hochfeste Betone. Sie dürfen gemäß DIN EN 13670/DIN 1045-3 nur als Beton der [[Überwachungsklassen|Überwachungsklasse]] 3 (ÜK 3) hergestellt und verarbeitet werden. Betone der Druckfestigkeitsklassen C90/105 und C100/115 dürfen nur mit Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder einer Zustimmung im Einzelfall hergestellt werden.<br /> | ||
Die Druckfestigkeitsklassen | Die Druckfestigkeitsklassen LC55/60 bis LC80/88 bezeichnen Hochfesten Leichtbeton. Die Druckfestigkeitsklassen LC70/77 und LC80/88 bedürfen einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Zustimmung im Einzelfall. | ||
'''[[Verformung|Verformungseigenschaften]]'''<br /> | '''[[Verformung|Verformungseigenschaften]]'''<br /> |