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Herausgegebene Ergebnisse der Normungsarbeit, d.h. der auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene durchgeführten Arbeit für die Normung | Herausgegebene Ergebnisse der Normungsarbeit, d. h. der auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene durchgeführten Arbeit für die Normung<br> | ||
Normen stellen zum Zeitpunkt der Herausgabe den Stand der technischen Entwicklung dar. Bei der Anwendung ist folglich immer zu prüfen, ob der Inhalt noch den "anerkannten Regeln der Technik" entspricht. Eine Deutsche Norm ist eine im [[DIN]] aufgestellte und mit dem [[DIN]]-Zeichen herausgegebene Norm, kurz [[DIN]]-Norm genannt. Europäische Normen werden vom [[CEN]] mit der Kurzbezeichnung EN herausgegeben.<br> | |||
Technische Normen sind keine Rechtsnormen (Gesetze). Das DIN schreibt dazu: Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.<br> | |||
In Deutschland kann der Gesetzgeber über das Bauordnungsrecht zur Einhaltung von Normen verpflichten. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[International Standard Organization]] | *[[International Standard Organization]] | ||
==Literatur== | |||
Büchel, Rainer: Vom Sinn der Normung. In: VDB-information 109/10 |