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Gemäß DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) ist die Verarbeitbarkeitszeit der Zeitraum, in dem der Beton mit den vorgesehenen Geräten auf der [[Baustelle]] [[Verdichtbarkeit|verdichtbar]] ist. Die Verarbeitbarkeitszeit wird bei [[Baustellenbeton]] ab Herstellung, bei [[Transportbeton]] ab Übergabe auf der Baustelle gerechnet.<br> | Gemäß DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) ist die Verarbeitbarkeitszeit der Zeitraum, in dem der Beton mit den vorgesehenen Geräten auf der [[Baustelle]] [[Verdichtbarkeit|verdichtbar]] ist. Die Verarbeitbarkeitszeit wird bei [[Baustellenbeton]] ab Herstellung, bei [[Transportbeton]] ab Übergabe auf der Baustelle gerechnet.<br> | ||
Während dieser Verarbeitbarkeitszeit muss der [[Frischbeton]] alle Verfahrensschritte von der [[Betonherstellung|Herstellung]] über Befördern, [[Verarbeiten]] und [[Nachbehandlung]] durchlaufen können, die notwendig sind, damit aus dem in Form gebrachten Baustoff während der [[Erhärten|Erhärtung]] das Bauteil mit den geplanten Gebrauchseigenschaften entsteht.<br> | Während dieser Verarbeitbarkeitszeit muss der [[Frischbeton]] alle Verfahrensschritte von der [[Betonherstellung|Herstellung]] über Befördern, [[Verarbeiten]] und [[Nachbehandlung]] durchlaufen können, die notwendig sind, damit aus dem in Form gebrachten Baustoff während der [[Erhärten|Erhärtung]] das Bauteil mit den geplanten Gebrauchseigenschaften entsteht.<br> | ||
Die Verarbeitbarkeitszeit kann durch Zugabe von verzögernden [[Betonzusatzmittel|Betonzusatzmitteln]] ([[Verzögerer]]) verlängert werden (Verzögerungszeit). Bei einer Verzögerungszeit von drei Stunden und mehr ist die DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) anzuwenden. Dies hat Auswirkungen u. a. auf die [[Überwachungsklassen|Überwachungspflicht]] (ÜK 2 bei mehr als 12 Stunden Verarbeitbarkeitszeit). | Die Verarbeitbarkeitszeit kann durch Zugabe von verzögernden [[Betonzusatzmittel|Betonzusatzmitteln]] ([[Verzögerer]]) verlängert werden ('''Verzögerungszeit'''). Bei einer Verzögerungszeit von drei Stunden und mehr ist die DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) anzuwenden. Dies hat Auswirkungen u. a. auf die [[Überwachungsklassen|Überwachungspflicht]] (ÜK 2 bei mehr als 12 Stunden Verarbeitbarkeitszeit). | ||
==Literatur== | ==Literatur== | ||
*DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) – Erstprüfung, Herstellung, Verarbeitung und Nachbehandlung | *DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) – Erstprüfung, Herstellung, Verarbeitung und Nachbehandlung | ||
*[http://shop.verlagbt.de/expertenwissen-baustoffe/beton-herstellung-nach-norm.html Pickhardt, Roland; Bose, Thomas; Schäfer, Wolfgang: Beton – Herstellung nach Norm. Arbeitshilfe für Ausbildung, Planung und Baupraxis; Verlag Bau+Technik GmbH, Erkrath 2016] | *[http://shop.verlagbt.de/expertenwissen-baustoffe/beton-herstellung-nach-norm.html Pickhardt, Roland; Bose, Thomas; Schäfer, Wolfgang: Beton – Herstellung nach Norm. Arbeitshilfe für Ausbildung, Planung und Baupraxis; Verlag Bau+Technik GmbH, Erkrath 2016] |