Regelquerschnitt im Straßenbau: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Regelquerschnitt.jpg|mini|gerahmt|Regelquerschnitte für Autobahnen – Entwurfsklasse 1 mit markierten Fahr- und Standstreifen (nach RAA)]]
[[Datei:Regelquerschnitt.jpg|mini|gerahmt|Regelquerschnitte für Autobahnen – Entwurfsklasse 1 mit markierten Fahr- und Standstreifen (nach RAA)]]
Regelquerschnitte geben die Breiten und die Anordnung der Stand-, Fahr-, Überhol- und Trennstreifen sowie Bankette zueinander an.  
Regelquerschnitte geben die Breiten und die Anordnung der Stand-, Fahr-, Überhol- und Trennstreifen sowie Bankette zueinander an. Die Regelquerschnitte werden entsprechend dem prognostizierten Verkehrsaufkommen und der angestrebte Qualität des Verkehrsablaufs festgelegt. Weitere Aspekte sind die Verkehrssicherheit und andere Anforderungen (Bau, Betrieb und Unterhaltung). <br>
Die Wahl des richtigen Regelquerschnitts erfolgt für Autobahnen entsprechend der Entwurfsklasse nach den „Richtlinien für die Anlage von Autobahnen“ (RAA). Man unterscheidet gemäß RAA in RQ 31 (4 Fahrstreifen), RQ 36 (6 Fahrstreifen), und RQ 43,5 (8 Fahrstreifen). Die Angabe RQ 36 z. B. besagt, dass die Gesamtbreite 36 m beträgt.
Zunächst erfolgt die Einordnung der Straße auf der Grundlage der „Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung“ (RIN) in eine Straßenkategorie (z. B. Autobahn, Landstraße oder Erschließungsstraße).<br>
Die Wahl des richtigen Regelquerschnitts erfolgt dann für Autobahnen entsprechend der Entwurfsklasse nach den „Richtlinien für die Anlage von Autobahnen“ (RAA). Man unterscheidet gemäß RAA in RQ 31 (4 Fahrstreifen), RQ 36 (6 Fahrstreifen), und RQ 43,5 (8 Fahrstreifen). Die Angabe RQ 36 z. B. besagt, dass die Gesamtbreite 36 m beträgt.


== Literatur ==
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